Nachschulungen

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Was sind ASF Kurse?

Aufbauseminar (ASF) nach §2a StVG

Wer innerhalb seiner Probezeit durch bestimmte Verkehrsverstöße auffällig wird, den verpflichtet das Straßenverkehrsamt (SVA) zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach §2a StVG.
Allerdings muss das Seminar innerhalb der vom SVA gesetzten Frist beendet sein, wird dies nicht erfüllt muss der Führerschein bis zur Nachreichung der Teilnahmebescheinigung abgegeben werden.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, melden Sie sich bitte umgehend nach Aufforderung der Behörde in der Fahrschule an, um rechtzeitig an einem Seminar teilnehmen zu können.

Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Melden Sie sich darum direkt an, bevor die vorgeschriebene Frist nicht mehr eingehalten werden kann.

Ein Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und
eine Fahrprobe von 30 Minuten Dauer innerhalb der Gruppe.
Eine theoretische oder praktische Prüfung findet aber nicht statt.

Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen? Jetzt anmelden!

Fahrlehrer und Inhaber Frank Dahmen ist Moderator von Aufbauseminaren(ASF) und begleitet sie durch die 4 vorgeschriebenen Sitzungen.

    Fahreignungsseminare

    Das Fahreignungsseminar (FES) nach §4 StVG zum Punktabbau im Fahreignungsregister (FAER)

    Das Fahreignungsseminar für punktauffällige Kraftfahrer darf nur von speziell geschulten Moderatoren/Fahrlehrern durchgeführt werden. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer einen Punkt im Fahreignungsregister abbauen. Dabei ist folgendes zu beachten:

    • Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.
    • Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann kein Punkt mehr abgebaut werden
    • Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil ( befähigter Fahrlehrer) und einem verkehrspsychologischen Teil ( Psychologe ), die aufeinander abgestimmt sind
    • Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 3 volle Wochen

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    Die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

    Der verkehrspädagogische Teil wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (z.B. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße des Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu 6 Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

    Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

    Im Rahmen des verkehrspsychologischen Teil werden individuelle Möglichkeiten zur Veränderung des Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen/in besprochen werden. Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten. Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei vollen Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

    Mögliche Termine hierfür werden individuell mit dem Fahrschulleiter Frank Dahmen (Tel.: 0173-2502207) abgesprochen

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