Weiterbildung für Berufskraftfahrer

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Was ist die Berufskraftfahrerweiterbildung?

Alle, die gewerblich LKW (Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE) oder Bus (Klasse D) fahren, auch Aushilfsfahrer und selbstfahrende Unternehmer, müssen gemäß der BKrFQG eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Diese wird durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf einem neuen Führerschein dokumentiert und hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Die Weiterbildung (Module) kann in Ausbildungseinheiten von jeweils 7 Stunden absolviert werden.

Wir bieten Ihnen die Module immer wieder fortlaufend an! Fragen Sie einfach per Mail oder unter der 0173-2502207 an, wann wir das nächste Modul in lockerer, entspannter Atmosphäre mit den neuesten Informationen für Sie und vielleicht auch für Ihre Kollegen abhalten. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls Bestens gesorgt und ist im Preis inbegriffen.