Die Fahrschule Dahmen bietet insgesamt eine Ausbildung für 14 verschiedene Führerscheinklassen an, B96, B196, B197, darunter unter anderem PKW-, Motorrad- und LKW. Hier erhalten Sie einen detaillierten Überblick über alle Ausbildungsklassen
Mofa
A - Klassen
B - Klassen
C - Klassen
Traktor
Mofa
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, wenn die Bauweise gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Mindestalter 15 Jahre
A - Klassen
A– Klassen
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder auch ohne Fahrräder mit Hilfsmotor, Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine bis 4kw oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³. Mindestalter 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kw(Leichtkrafträder). Mindestalter 16 Jahre (ohne Prüfung: 25 Jahre, 5 Jahre Kl. B)
Klasse A2
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) bis 35kW Verhältnis Leistung/Leergewicht bis zu 0.2kW/kg. Mindestalter 18 Jahre. Bei Vorbesitz von A1 länger als 2 Jahre ist nur noch eine praktische Prüfung nötig
Klasse A
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Hächstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Mindestalter von 24 Jahren bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
B - Klassen
B – Klassen
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg darf die Gesamtmasse der Kombination 3500kg nicht übersteigen. Mindestalter 18 Jahre oder Führerschein mit begleitetem Fahren ab 17 Jahren.
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und nicht mehr als 3500kg. Mindestalter 18 Jahre(17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17). Vorbesitz der Klasse B ist vorrausgesetzt. Der Führerschein der Klasse BE ist unbefristet gültig.
Klasse B96/Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500kg und nicht mehr als 4250kg. Mindestalter 18 Jahre(17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17). Der Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig.
C - Klassen
C – Klassen
Klasse C
Kraftfahrzeuge(nicht Klasse AM,A1,A2,A,D1 und D) – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit einem Anhänger mit Eigengewicht bis 750kg. Die Führerscheinklasse CE ist mit eingeschlossen. Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation BKF oder bei Berufsausbildung(Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung).
Klasse C1
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg, aber nicht mehr als 7500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz(auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg). Mindestalter 18 Jahre.
Klasse C1E
Kraftfahrzeuge der Klassen B,C,C1,D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg(ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leemasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Klasse CE
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg. Mindestalter 21 Jahre. Vorbesitz der Führerscheinklasse C ist vorrausgesetzt. Der Führerschein der Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre ausgestellt.
Traktor
Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für die Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch §58 der StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden(jeweils auch mit Anhängern). Mindestalter 16 Jahre
Hinweis: Man kann zur Zeit die theorietische Prüfung in folgenden Sprachen ablegen: deutsch, türkisch, russisch, englisch, italienisch, französisch, spanisch, portugiesisch, griechisch, kroatisch, rumänisch, polnisch und arabisch
* Ab dem 01.04.2020 besteht die Möglichkeit den A1 Führerschein auch verkürzt zu machen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, 5 Jahre Vorbesitz des Autoführerscheins sowie das Absolvieren von 4 Theorie-, sowie min. 5 Praxis-Doppelstunden. Das Ablegen einer Prüfung ist nicht notwendig!
Anzahl der Fahrstunden
Ausbildungs-
fahrt**
B
A1
A2
A
A1 auf A2
A1 auf A
A2 auf A*
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E im gleichen
Ausbildungsgang
C und CE in gleichen
Ausbildungsgang
Überland-
fahrten
5
3
3
5
Gesamt: 4 Solo: 1 Zug: 3
Gesamt: 8 Solo: 3 Zug: 5
Autobahn-
fahrten
4
2
1
2
Gesamt: 2 Solo: 1 Zug: 1
Gesamt: 3 Solo: 1 Zug: 2
Nacht-
fahrten
3
1
1
3
Gesamt: 2 Solo: 0 Zug: 2
Gesamt: 3 Solo: 0 Zug: 3
*A1 auf A2 und A2 auf A vor Ablauf der zweijährigen Frist nach §15 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung
** Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten
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